125 Euro monatlich geschenkt!

Seit Januar 2017 bekommen Sie 125 Euro im Monat geschenkt:

Denn es gibt Neuerungen bei den Betreuungsleistungen und Entlastungsleistungen für  Menschen mit einer Pflegestufe und ihre Angehörigen.
Seit dem 01.01.2015 ist das Pflegestärkungsgesetz I (PSG I) in Kraft getreten. Zum 01.01.2017 gibt es einige Neuerungen, da nun das PSG II aktuell wird. An Januar haben alle Versicherten mit einer Pflegestufe Anspruch auf 125 Euro.  Folgende Angebote können genutzt werden:

Betreuungsangebote für ältere Menschen selbst:

Aus diesen Angeboten können Sie sich aussuchen, was für Sie wichtig erscheint. Gemeinsam erstellen wir ein Angebot, auf das Sie sich verlassen können.

  • Biografiearbeit
  • Gedächnistraining
  • Sturzprävention
  • Gespräche/ Unterhaltung
  • Alltagsorganisation
  • Spaziergänge
  • Trink- und Essübungen
  • Orientierungstraining
  • Bewegung
  • Erhalt der Selbstständigkeit

Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige:

  • Unterstützung im Haushalt
  • Putzhilfe
  • Hilfe bei Behördengängen
  • Wäschepflege
  • Vermeidung von Isolation
  • Vermeidung von Überforderung
  • Einkäufe