Demenz – Und wo bleiben die Angehörigen? (Teil 2)

Menschen mit Demenz, die im häuslichen Bereich betreut werden, haben nach Begutachtung und Bestätigung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen (nach § 45a Abs. 1 SGB XI). Das gilt auch, wenn es nicht für die Einstufung in die Pflegestufe I reicht, weil kein oder nur ein zu geringer Hilfebedarf an unterstützenden Maßnahmen der Grundpflege (Körperpflege) besteht.

Unverzichtbar für pflegende Angehörige ist auch: Nehmen Sie Hilfsangebote an! Denken Sie an Ihre Gesundheit und nutzen Sie Betreuungszeiten durch andere für Ihr eigenes Wohlbefinden. Vergessen Sie nicht: Sie können nur gut pflegen, wenn es Ihnen selbst gut geht. Erkundigen Sie sich nach Schulungen, in denen Ihnen der richtige Umgang mit der Krankheit erklärt wird, damit Sie die Erkrankten besser verstehen. Sprechen Sie mit den Betreuungspersonen: Es gibt viele Möglichkeiten, Ihnen und Ihren Verwanden zu helfen, damit es allen Beteiligten besser geht.